1,8!

Die Diplomarbeitsnote ist nun amtlich:

„gemäß § 17 Absatz 5 der Diplomprüfungsordnung vom 18.2.1997 möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Diplomarbeit angenommen und mit der Note gut (1,8) bewertet wird.“

Alle Mühen und Strapazen haben sich gelohnt!! Ta,taaaaaaa!

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